Der komplette Jahresabschluss. Mit KI erstellt.

Saldenliste hochladen, gezielte Fragen beantworten und final überprüfen. Erstellen Sie kurz und effizient Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht, vollständig und passend zu Ihrer Größenklasse.

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Der erste Jahresabschluss ist kostenlos.Ohne Zahlungsdaten

Muster GmbH · Geschäftsjahr 2025 · Klein
Jahresabschluss
Muster GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025
Berlin · Amtsgericht Charlottenburg · HRB 123456
Klein · § 267 Abs. 1 HGB
Inhalt
  • Bilanz§ 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung§ 275 HGB
  • Anhang§ 284–288 HGB

Kein Lagebericht, keine Prüfungspflicht (§ 264 Abs. 1 Satz 4, § 316 Abs. 1 HGB).

ELSTERRegistrierter ELSTER-HerstellerHandelsregisterDirekte Handelsregister-AnbindungDSGVO-konform — Server in der EUAuf Wunsch mit qualifiziertem Buchhalter

Jahresabschluss, E-Bilanz, Steuern, Buchhaltung. In einer Software.

Jahresabschluss, Steuern und Buchhaltung arbeiten mit denselben Zahlen — vorbereitet, vor dem Versand geprüft, von Ihnen freigegeben.

Jahresabschluss

Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB — mit Offenlegung im Unternehmensregister.

E-Bilanz

Ans Finanzamt, direkt über ELSTER — mit amtlicher Prüfung und Transferticket.

Umsatzsteuer-Jahreserklärung

USt 2 A — aus denselben Buchungen wie Ihr Abschluss.

Körperschaftsteuer

KSt 1 mit Anlage GK — aus dem Jahresabschluss übergeleitet.

Gewerbesteuer

GewSt 1 A — die Software rechnet und prüft, Sie geben frei.

EÜR

Anlage EÜR für Einzelunternehmen und Freiberufler — über ELSTER.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatlich oder vierteljährlich, aus Ihren Buchungen.

Außerdem:Zusammenfassende MeldungDauerfristverlängerungEinkommensteuerFeststellungserklärungLohnsteuer-Anmeldung

Direkt über ELSTER, wo der Fall dafür freigegeben ist.

Unter anderem im Einsatz bei

500+registrierte Unternehmen auf jahresabschluss.io

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie vor dem Start wissen sollten.

Was ist kostenlos — und wann zahle ich?
Die Registrierung ist kostenlos. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos — einmal je Person und je Gesellschaft; bei mehreren Gesellschaften gilt er für eine davon. Weitere Jahresabschlüsse und die E-Bilanz sind je Geschäftsjahr einzeln buchbar. Das Steuer-Modul ist für alle kostenlos: Körperschaft- und Gewerbesteuer lassen sich ohne Abonnement vorbereiten, berechnen und technisch prüfen; eine Gebühr fällt nur bei einer serverseitig freigegebenen Direktabgabe an. Die laufende Buchhaltung gibt es solo oder im Gesamtpaket je Gesellschaft und Monat, gestaffelt nach Größenklasse; nur das Gesamtpaket enthält die Übermittlung der Steuererklärungen und einen HGB-Jahresabschluss je zwölf Monate. Alle Preise stehen auf der Preisseite.
Gibt es auch persönliche Hilfe von einem Menschen?
Ja — auch wenn die Software so gebaut ist, dass Sie sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Mit Gesamtpaket oder Buchhaltung solo ist die Einrichtung kostenlos: Wir richten die Buchhaltung ein, übernehmen Ihre historischen Daten aus der bisherigen Software und legen die Stammdaten an — persönlich bis zu zwei Stunden je Gesellschaft; braucht Ihr Umzug mehr, erhalten Sie vorher ein Angebot mit festem Preis. Darüber hinaus bucht, wer möchte, einen qualifizierten Buchhalter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG) stundenweise für eine Durchsicht der Buchhaltung vor Abschluss oder Übergabe oder als Begleitung bei der Bedienung der Software, auch beim Jahresabschluss — abgerechnet nach Aufwand, ohne Abonnement, mit kostenloser Einschätzung vorab. Individuelle API-Anbindungen an die anderen Systeme, die Sie nutzen, bauen wir zum Festpreis nach Angebot, auf Wunsch mit laufender Betreuung. Technische Fragen beantworten wir kostenlos per E-Mail. Nicht dazu gehören: Steuerberatung und Steuererklärungen; Erstellung oder inhaltliche Prüfung Ihres Jahresabschlusses — die fachliche Würdigung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) bleibt bei Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater; Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Den Stundensatz nennt die Preisseite.
Brauche ich dann noch einen Steuerberater?
Das entscheiden Sie. Mit der Software stellen Sie den Jahresabschluss selbst auf — das ist nach § 264 Abs. 1 HGB ohnehin Aufgabe der Geschäftsführung —, und unterstützte Steuererklärungen sowie die E-Bilanz übermitteln Sie direkt aus der Software. Steuerberatung leistet die Software nicht: Für Gestaltungs- und Zweifelsfragen oder eine zweite Meinung ist Ihr Steuerberater die richtige Adresse, und er kann in derselben Software mitarbeiten. Bei Kapitalgesellschaften ab der mittleren Größenklasse prüft zudem ein Abschlussprüfer (§ 316 HGB).Software und Steuerberater im Vergleich →Für Steuerberater-Kanzleien →
Kann ich direkt ans Finanzamt übermitteln?
Für die E-Bilanz (§ 5b EStG) ja: Sie wird über die offizielle ELSTER-Schnittstelle (ERiC) validiert und übermittelt. Gewöhnliche Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 können nach vollständiger Sachverhaltsklärung sowie positiver Server- und ERiC-Prüfung direkt über ELSTER gesendet werden; dafür bleibt das Transferticket als Nachweis erhalten. Ist ein Fall noch nicht für den Direktversand freigegeben, nennt die Erklärungsseite den Grund und den nächsten Schritt in der Software; die erfassten Werte bleiben gespeichert, und eine Abgabegebühr fällt erst mit der Übermittlung an. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bleibt ein gesonderter, geprüfter Übermittlungsservice. Für die Offenlegung erzeugt die Plattform die passende Fassung: für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2021 zum Unternehmensregister, für frühere Geschäftsjahre zum Bundesanzeiger.
Funktioniert das mit meinem Buchhaltungssystem?
Ja — und Sie müssen nichts umstellen: Ihre Buchhaltung bleibt in Ihrem bisherigen Programm, sofern Sie eine Saldenliste als Excel, CSV oder Kanzlei-Software-Datei exportieren können. Für ausgewählte Systeme stehen zusätzlich Direktanbindungen zur Verfügung.
Für welche Rechtsformen ist die Software geeignet?
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA) und die eingetragene Genossenschaft (eG) ebenso wie für Personengesellschaften und Einzelkaufleute: GmbH & Co. KG (§ 264a HGB), OHG, KG, GbR/eGbR, PartG, e.K. und Einzelunternehmen. Pflichtbestandteile, Anhangangaben und Organbezeichnungen richten sich automatisch nach Rechtsform und Größenklasse. Für OHG, KG, GbR, PartG und Einzelkaufleute entfallen Anhang, Lagebericht und Offenlegung rechtsformbedingt — sie erhalten Bilanz, GuV und E-Bilanz zum günstigsten Tarif; die Gewerbesteuer wird bei gewerblicher Tätigkeit direkt übermittelt. Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (§ 180 AO) wird für Personengesellschaften erstellt und direkt an ELSTER übermittelt (Veranlagungszeiträume 2024 und 2025 mit den Anlagen des jeweiligen Jahrgangs: FB und FE 1 bis 5 für 2024, FB, FE-G und FE-S für 2025); die Einkommensteuer der Gesellschafter ist nicht Teil der Software.
Brauche ich HGB-Vorkenntnisse?
Grundkenntnisse helfen bei der fachlichen Beurteilung. Die Plattform führt jedoch durch Pflichtangaben, Größenklasse, Querverweise und Exportlogik, sodass der Prozess deutlich strukturierter wird.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das hängt von Ihrer Datenlage ab. Mit einer vollständigen Saldenliste stehen Bilanz und GuV unmittelbar nach der Kontenzuordnung. Anhang und Lagebericht entstehen als editierbare Entwürfe — den größten Teil der Zeit bestimmt Ihre fachliche Prüfung und Freigabe.

KI-Software für HGB-Jahresabschlüsse

Jahresabschluss.io ist eine spezialisierte KI-Software für Jahresabschlüsse nach HGB. Erstellen Sie Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht aus Ihrer Saldenliste – für GmbH, UG und weitere bilanzierungspflichtige Unternehmen. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und E-Bilanz werden ebenfalls in der Plattform vorbereitet und geprüft. Die E-Bilanz kann nach Ihrer Freigabe direkt über ELSTER übermittelt werden; bei KSt und GewSt prüft der Server den Fall vor dem Direktversand — fehlt noch etwas, nennt die Erklärungsseite den Grund und den nächsten Schritt in der Software. Die Offenlegung läuft separat über das Unternehmensregister.

In der Buchhaltung lassen sich Mehrbuchführung für getrennte Steuer-, IFRS-, Konzern- oder Managementanpassungen und eine OSS-Buchungs- und Meldehilfe für unterstützte direkte EU-B2C-Fälle optional je Gesellschaft aktivieren. Die OSS-Aktivierung ersetzt weder die amtliche Registrierung beim BZSt noch die fachliche Prüfung und Abgabe im BZStOnline-Portal.

Jahresabschluss, E-Bilanz, Steuern, Buchhaltung. In einer Software.

Alles, was der Jahresabschluss anstößt, erledigen Sie im selben Konto – die KI bereitet vor, die amtliche Prüfung läuft vor jedem Versand, Sie geben frei.

  • Jahresabschluss – Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB, Offenlegung im Unternehmensregister; der erste ist kostenlos
  • E-Bilanz – ans Finanzamt, direkt über ELSTER, mit amtlicher Prüfung und Transferticket
  • Steuern – UStVA, USt-Jahreserklärung, Körperschaft- und Gewerbesteuer: berechnet, von Ihnen freigegeben, je nach Verfahren direkt übermittelt
  • Buchhaltung – KI-Belegerfassung, Bank und Kasse, Debitoren und Kreditoren, Anlagen mit AfA, BWA und SuSa

KI-gestützter Jahresabschluss – so funktioniert es

  • KI-Kontenzuordnung: Saldenliste importieren, KI ordnet Konten automatisch HGB-Positionen zu
  • KI-Texterstellung: Anhang und Lagebericht als KI-Entwurf aus Ihren Finanzdaten
  • Automatische Konsistenzprüfung: Bilanz, GuV und Pflichtangaben werden geprüft
  • ELSTER: E-Bilanz direkt übermitteln; bei Umsatzsteuer, KSt und GewSt den auf der jeweiligen Verfahrensseite freigegebenen Versandweg nutzen
  • Offenlegung: Passende Fassung für das Unternehmensregister; Bundesanzeiger nur für Geschäftsjahre mit Beginn vor 2022
  • Prüfablauf: Prüfen, kommentieren und freigeben im Team
  • Optionale Spezialpfade: Mehrbuchführung sowie OSS-Quartalsauswertung mit BOP-CSV für unterstützte Fälle

Warum Jahresabschluss mit KI?

Künstliche Intelligenz kann wiederkehrende Arbeitsschritte reduzieren: automatische Kontenzuordnung statt manueller HGB-Zuordnung, vorbereitete Anhangtexte statt leerer Seite und ein strukturierter Lagebericht statt unstrukturiertem Freitext. Dabei behalten Sie die volle Kontrolle – jeder KI-Entwurf wird von Ihnen geprüft und freigegeben.

Die Software ist so gebaut, dass Sie sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Wer möchte, bekommt Unterstützung: Mit Gesamtpaket oder Buchhaltung solo ist die Einrichtung kostenlos — Ersteinrichtung, Übernahme Ihrer historischen Daten und Anlage der Stammdaten, persönlich bis zu zwei Stunden je Gesellschaft; braucht Ihr Umzug mehr, erhalten Sie vorher ein Angebot mit festem Preis. Nach Stundensatz sieht ein qualifizierter Buchhalter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG) Ihre Buchhaltung durch oder begleitet Sie; individuelle API-Anbindungen an die anderen Systeme, die Sie nutzen, bauen wir zum Festpreis. Persönliche Begleitung

Unsere Spezialseiten

Sicherheit und Datenschutz

  • Deutsches Unternehmen: MLR Ventures GmbH, Verträge und AVV nach deutschem Recht
  • Datenverarbeitung in EU-Rechenzentren
  • DSGVO-konform mit Auftragsverarbeitervertrag nach Art. 28, GoBD-konforme Festschreibung
  • SOC 2 Type II & ISO 27001-zertifizierte Infrastruktur, TLS 1.3 und AES-256-Verschlüsselung
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung; Ihre Daten werden niemals für KI-Training verwendet

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