Woher kommen die Zahlen für den Konzernabschluss?
Aus den festgeschriebenen Einzelabschlüssen der Gesellschaften in Ihrem Arbeitsbereich. Bilanz und GuV jeder einbezogenen Gesellschaft werden direkt übernommen — kein Einsammeln von Dateien, kein Übertragen in Tabellen, keine Doppelerfassung. Sie ergänzen, was die Einzelabschlüsse nicht wissen können: Beteiligungsquoten, Erwerbsdaten (Beteiligungsbuchwert, Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt, stille Reserven) und die Innenbeziehungen zwischen den Gesellschaften.
Muss meine Unternehmensgruppe überhaupt einen Konzernabschluss aufstellen?
Das prüft die Plattform für Sie: Nach § 293 HGB sind Mutterunternehmen von der Pflicht befreit, wenn die Gruppe bestimmte Schwellenwerte bei Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmern nicht überschreitet. Die Kreis-Prüfung zeigt das Ergebnis mit Begründung — und berücksichtigt auch die Einbeziehungswahlrechte nach §§ 294–296 für einzelne Gesellschaften.
Welche Konsolidierungsmethoden werden unterstützt?
Alle drei des HGB: Vollkonsolidierung für beherrschte Tochterunternehmen (§§ 301–307), Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen (§ 310) und die Equity-Methode für assoziierte Unternehmen (§§ 311–312). Die Methode legen Sie je Gesellschaft fest; die Software prüft sie gegen die Beteiligungsquote und dokumentiert sie.
Wie entsteht der Geschäfts- oder Firmenwert?
Bei der Kapitalkonsolidierung nach § 301 wird der Beteiligungsbuchwert mit dem neubewerteten anteiligen Eigenkapital der Tochter verrechnet (Neubewertungsmethode). Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt und nach § 309 planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben — die Abschreibung läuft in den Folgejahren automatisch weiter.
Ist das Ergebnis für den Abschlussprüfer nachvollziehbar?
Ja — das ist der Kern des Produkts. Jede Konsolidierungsbuchung steht im Konsolidierungsjournal mit Betrag, betroffenen Posten, einer Begründung in Klartext und dem Paragraphen, auf dem sie beruht. Der Prüfer kann den Konzernabschluss Buchung für Buchung von den Einzelabschlüssen bis zur Konzernbilanz zurückverfolgen — ohne Rückfragen zu undokumentierten Tabellen-Formeln.
Was gehört zum fertigen Konzernabschluss?
Alles, was § 297 Abs. 1 HGB verlangt: Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Dazu kommen der Konzernanhang mit den Pflichtangaben der §§ 313–314 und der Konzernlagebericht nach § 315. Sie erhalten den vollständigen Abschluss als PDF, dazu Arbeitsunterlagen als CSV/TSV für Excel und die XML-Datei für das Unternehmensregister.
Müssen alle Gesellschaften ihren Abschluss auf der Plattform haben?
Gesellschaften, die in Euro bilanzieren, ja. Die Konsolidierung liest die festgeschriebenen Einzelabschlüsse der Gesellschaften in Ihrem Arbeitsbereich — das ist die Grundlage dafür, dass nichts doppelt erfasst wird und jede Konzernzahl auf einen festgeschriebenen Einzelabschluss zurückführbar ist; das Anlegen weiterer Gesellschaften dauert nur wenige Minuten. Tochterunternehmen mit Abschluss in fremder Währung erfassen Sie ohne eigenes Konto mit ihren Zahlen und Kursen.
Was kostet die Konsolidierung?
Zwei Bausteine. Erstens das Konsolidierungswerkzeug: 250 € pro Monat je Arbeitsbereich, unabhängig von der Zahl der Gesellschaften, monatlich kündbar. Zweitens der fertige, offenlegungsreife Konzernabschluss als eigenes Modul: einmalig je Konzern-Geschäftsjahr, 7.500 € für mittelgroße und 12.500 € für große Konzerne. Die Einrichtung — Konzern anlegen, Gesellschaften zuordnen, Innenbeziehungen erfassen — ist kostenlos.
Brauche ich das Abo, wenn ich nur den fertigen Konzernabschluss will?
Nein. Das Modul Konzernabschluss ist auch eigenständig nutzbar: Mit dem bezahlten Konzernabschluss für ein Geschäftsjahr steht Ihnen das Konsolidierungswerkzeug für dieses Geschäftsjahr offen, ohne laufendes Abonnement. Das Abo lohnt sich, wenn Sie das Werkzeug ohne den Kauf eines Abschlusses nutzen wollen — für mehrere Konzerne und Geschäftsjahre oder um die Konsolidierung vorab zu prüfen. Die fertigen Berichte und Exporte setzen in jedem Fall den bezahlten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr voraus.
Was deckt die Konsolidierung nicht ab?
Offen dokumentiert: Konsolidiert werden Jahresabschlüsse nach HGB — keine Monats- oder Managementkonsolidierung und kein IFRS-Konzernabschluss (§ 315e). Für Tochterunternehmen in fremder Währung (§ 308a HGB, Kurse als Eingabe) gibt es keine Innenbeziehungen und keinen Anlagenspiegel. Mehrstufige Konzerne sind möglich, wenn die haltende Tochter voll einbezogen wird. Die Abschlussprüfung und die Beratung im Einzelfall ersetzt die Software nicht.